Integration von Kindern mit Behinderung
Jedes Kind hat ein Recht
auf qualifizierte und an seinen Bedürfnissen orientierte Bildung, Erziehung
und Betreuung.
Seit vielen Jahren- so auch zur Zeit- bieten wir die integrative Erziehung
von behinderten und nicht behinderten Kindern an.
Hier einige
Informationen:
Ø
Zunächst einmal stellt
unsere Einrichtung in Absprache mit den Eltern einen entsprechenden Antrag
beim Landesjugendamt in Münster. Da das Antragsverfahren unter Umständen
einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es von Vorteil betroffene Kinder
möglichst frühzeitig anzumelden.
Ø
Mit der Genehmigung kann
- sofern noch nicht vorhanden- eine zusätzliche Erzieherin zur Entlastung
der Situation in der integrativ arbeitenden Gruppe eingestellt werden.
Ø
Regelmäßige, an den
Behinderungen der Kinder orientierte Fortbildungen sind für uns
selbstverständlich.
ØEine
Mitarbeiterin unserer Einrichtung hat die Ausbildung zur "Fachkraft
Inklusion" absolviert, sodass die betroffenen Kinder und ihre Eltern
kompetente Hilfe bei uns erfahren.
"Inklusion ist die Überzeugung, die davon ausgeht, dass alle Menschen
gleichberechtigt sind und in gleicher Weise geachtet und geschätzt werden
sollen, so wie es die fundamentalen Menschenrechte verlangen."
-Definition der UNESCO- 2)
Der Grundgedanke von Inklusion ist das vollständige Anerkanntsein des
Einzelnen als wertvoller Teil der Gemeinschaft. Die Teilnahme am Leben der
Gemeinschaft ohne Ausnahme und Diskriminierung ist gelebte Haltung.
Der Artikel 24 der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung
ist von zentraler Bedeutung, da auch das uneingeschränkte Recht auf Bildung
garantiert wird.
Ein inklusives Bildungs- und Betreuungssystem ist daher das Ziel aller
Bemühungen, um Inklusion auf ein gewinnbringendes Fundament zu stellen und
somit zielführende Perspektiven für die Beteiligten zu gewährleisten.
Übertragen auf die Arbeit in unserer Einrichtung ist es unsere Aufgabe
Inklusion zu leben, für alle Kinder einen "inklusiven Blick" zu entwickeln
und jedes Kind mit und ohne Entwicklungsschwierigkeiten anzunehmen, seine
Wünsche und Bedürfnisse, Stärken, Sichtweisen und Interessen wahrzunehmen
und sie "ihre Welt" entdecken zu lassen. Denn, Kinder sind selbst "Akteure"
ihrer Entwicklung und Träger ihrer Rechte. Unabhängig von ihren sozialen,
kulturellen und körperlichen Unterschiedlichkeiten ermöglichen wir den
Kindern gemeinsame Beziehung, Betreuung und Bildung, begleiten und
unterstützen sie beim gemeinsamen Lernen, bei unterschiedlichsten Bildungs-
und Entwicklungsvoraussetzungen, wovon auch alle anderen Kinder profitieren.
"Ich und du: wir alle gehören dazu!"
¢ Die Kinder, welche aufgrund von physischen oder psychischen
Entwicklungsverzögerungen oder gar Behinderungen innerhalb der Möglichkeiten
der Einzelintegration betreut werden, haben oftmals ein sehr individuelles
Förderbedürfnis.
¢ Die Integration in Regelkindergärten stellt einen bedeutsamen Aspekt einer
geforderten "Normalisierung" des Lebens behinderter Kinder dar.
¢ Dadurch soll diesen Kindern ermöglicht werden, mehr Selbstbewusstsein
innerhalb der Gesellschaft zu finden.
¢ Diesen Kindern wird nicht nur die intensive und auf die Behinderung
abgestimmte Förderung gewährleistet, sondern auch mit nicht behinderten
Kindern das gemeinsame Leben und Lernen ermöglicht.
¢ Voraussetzung für die Aufnahme eines behinderten oder förderbedürftigen
Kindes ist die Anerkennung nach §§ 53 ff SBG XII.
¢ Das behinderte oder förderbedürftige Kind wird in seiner gewohnten
Umgebung an die selbständige Bewältigung seines Alltags herangeführt.
¢ Der Bedarf ist gegeben, da ohne gezielte Förderung, dem Kind wichtige
Lebenskompetenzen vorenthalten würden.
¢ Der integrativ arbeitenden Gruppe steht eine zusätzliche Kraft zur
Entlastung der Gruppensituation zur Verfügung. Alternativ zur zusätzlichen
Kraft kann die Gruppe auf 16 Kinder reduziert werden oder aber das Geld
ausschließlich für FB u.ä. verwendet werden.
¢ Die Aneignung von Fachwissen und Fachkompetenzen z.B. durch FB und
einschlägige Fachliteratur ist selbstverständlich.
¢ Eine intensive Zusammenarbeit mit Fachleuten, etwa aus dem therapeutischen
Bereich ist wichtig und selbstverständlicher Bestandteil unserer Arbeit.
¢ Regelmäßiger Austausch zwischen Eltern, Fachleuten und Kolleginnen während
den MA-Konferenzen erweitert die kollegiale Zusammenarbeit und trägt zum
Gelingen der integrativen Arbeit bei.
¢ Sinnvolle Vorinformationen, z.B. zum Krankheitsbild, Pflegeaufwand, zu
Medikationen, Besonderheiten bei der Nahrungsaufnahme, Allergien,
Verhaltensauffälligkeiten usw. sind eine unerlässliche Basis der
Zusammenarbeit und werden von den Eltern erbracht.
¢ Vertragliche Regelungen über Notfallmaßnahmen, Entbindung von der
Schweigepflicht
u. ä. Vereinbarungen sind im Einzelfall zu prüfen und ggf. mitzuteilen.
¢ Eine Kooperation mit Therapeuten ist bereits (teilweise) vorhanden und
wird gewinnbringend genutzt.
¢ Es werden Situationen geschaffen, in denen gerade das behinderte Kind
kompetentes Verhalten beweisen kann und auf diese Weise sozial verstärkt
wird. Dies kann auch in Projektarbeit stattfinden, wo gezielte Aktivitäten,
die auf die Behinderung abgestimmt sind, ausgeführt werden.
Katholisches Familienzentrum Casa
Magnus
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